Wartefrist bei Vereinswechsel

Montag, 02 Januar 2017 00:35

Spielberechtigung bei Vereinswechsel im Jugendbereich
Meldet sich ein Junior/eine Juniorin beim alten Verein ordnungsgemäß ab, so sind je nach Altersklasse verschiedene Wartefristen einzuhalten. Entscheidend ist dabei, welcher Altersklasse er/sie am Tag der Abmeldung angehört.

Bambini/Mini-Kicker
Der Spieler/die Spielerin erhält die Spielberechtigung für alle Spiele ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle.

E- und F-Junioren
Für diese Altersklassen gibt es keine Nichtzustimmung.

Abmeldung zwischen dem 1.7. und dem 31.5. des folgenden Jahres
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele 2 Monate nach Abmeldung.

Abmeldung zwischen dem 1.6. und 30.6
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 1.8.

B- Junioren bis D-Junioren und B-Juniorinnen jüngerer Jahrgang bis D-Juniorinnen
Zustimmung zum Vereinswechsel.

Abmeldung zwischen dem 1.7. und 30.4. des folgenden Jahres
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele 3 Monate nach Abmeldung.

Abmeldung zwischen dem 1.5. und 30.6.
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 1.8. Nichtzustimmung zum Vereinswechsel.

Abmeldung zwischen dem 1.7. und 30.4. des folgenden Jahres
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele 6 Monate nach Abmeldung, spätestens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

Abmeldung zwischen dem 1.5. und 30.6.
Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Pass-Stelle Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 1.11., spätestens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

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